Sophie-Charlotte-Gymnasium
Diese Regelungen gelten für die erste Schulwoche nach den Osterferien (12. – 16.04.)
In diesem Jahr ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler freiwillig auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten die Jahrgangsstufe wiederholen können. Voraussetzung dafür ist ein schriftlicher Antrag und ein verpflichtendes Beratungsgespräch durch die besuchte Schule.
Aufgrund der aktuell bekannten Fälle von Corona positiv getesteten Personen an unserer Schule hier noch einmal die aktuell geltenden Regelungen.
Seit dem 16.03. können wir für Teile der Oberstufe Q2/Q4 Selbsttest des Herstellers Siemens Healthineers anbieten. Jeder Schülerin und jedem Schüler stehen 10 Test-Kits zur Verfügung. Es sollen wöchentlich zwei Tests zu Hause durchgeführt werden.