Isolation und Quarantäne
Durch die veränderten Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 07.01.2022 gelten ab sofort neue Regelungen für die Isolation bzw. Quarantäne in Abhängigkeit vom jeweiligen Impfstatus. Die wesentlichen Regelungen können Sie der Grafik unter diesem Link entnehmen. Weiterhin gilt im Einzelfall, dass die Anweisungen des zuständigen Gesundheitsamtes gelten.
Außerdem bitten wir die Erziehungsberechtigten im Fall einer Coronainfektion, eines positiven Schnell- oder PCR-Tests umgehend unser Sekretariat zu informieren. Aufgrund der steigenden Zahl von Fällen können wir nur so die notwendige Koordination gewährleisten. (Stand 18.01.2022)
